Alle Fragen rund um die KjG-Kinderstadt!

Wann ist die Kinderstadt?

Die KjG-Kinderstadt findet in der zweiten Woche der Herbstferien (NRW) statt. 
Sie beginnt für die Teilnehmer*innen am Sonntag, den 9. Oktober nachmittags um 15 Uhr und endet am Freitag, den 14. Oktober gegen 17 Uhr.

 

Wo findet die Kinderstadt statt?

Die KjG-Kinderstadt wird in den Räumlichkeiten der Gesamtschule Brühl stattfinden. Die genaue Adresse lautet:

Gesamtschule der Satdt Brül                                                                                                                                                        Otto-Wels-Straße 1                                                                                                                                                                50321 Brühl

 

Für wen ist die Kinderstadt?

Die KjG-Kinderstadt richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren.
Teilnehmen können insgesamt 200 Kinder. 120 der 200 Plätze sind für Kinder vorbehalten, die Mitglied der KjG im Diözesanverband Köln sind. Die restlichen 80 Plätze sind für Kinder, die in Brühl wohnen.

 

Wie melde ich mich an?

Anmeldungen für die KjG-Kinderstadt sind ab Mitte April möglich. Weitere Informtionen zur Anmeldung erfahrt ihr in Kürze hier. 
ACHTUNG: Anmeldungen, die vor dem offiziellen Start der Anmeldephase eingehen, werden nicht berücksichtigt.


Wer veranstaltet die Kinderstadt?

Die Kinderstadt wird vom Diözesanverband der KjG im Erzbistum Köln veranstaltet. Organisiert und durchgeführt wird die Aktion von einer Projektgruppe der KjG und zusätzlich rund 100 Helfer*innen vor Ort.
Hauptverantwortlich für die KjG-Kinderstadt sind die Diözesanleiterin Sarah Ingensandt, der Diözesanleiter Daniel Bednarz sowie Bildungsreferent Christoph Sonntag.

 

Wer ist die KjG und was macht sie?

Die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist ein großer demokratischer Kinder- und Jugendverband in der Katholischen Kirche. Bundesweit sind in der KjG über 80.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene organisiert. Sie engagieren sich vor allem in den Pfarrgemeinschaften.
In der KjG kann jede*r mitmachen, der*die sich zu ihren Grundsätzen und Zielen bekennt. Die KjG setzt sich ein für Kinderrechte und Kindermitbestimmung. Für Gerechtigkeit und Frieden, hier und in der Welt. Für die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern. Für eine lebenswerte Umwelt. Für den Dialog der Religionen und Kulturen und für eine offene und moderne, bunte und lebendige Kirche, in der Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Erfahrungen und ihrem Glauben zu Hause sein können.
So versteht sich die KjG als Kirche in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die KjG unterstützt Kinder und Jugendliche darin, ihr Leben verantwortlich zu gestalten und eigene Lebensperspektiven zu entwickeln. Sie begleitet sie bei der Suche nach tragfähigen Lebensentwürfen und nach Orientierung. Sie ermöglicht ihnen einen Zugang zum christlichen Glauben und ermutigt sie zu einem selbst verantworteten religiösen Leben.
Die KjG fördert sie auf vielfältige Weise, soziale, pädagogische und politische Verantwortung zu übernehmen und unterstützt die Entwicklung ihrer persönlichen Interessen und Fähigkeiten.

 

Wie ist die KjG organisiert?

Die KjG ist in mehrere Ebenen untergliedert. Der Bundeverband ist ein Zusammenschluss mehrerer Diözesanverbände. Diese entsprechen in der Regel den verschiedenen Bistümern. Der Diözesanverband Köln besteht aktuell aus 13 Regionalverbänden mit ca. 100 Ortsgruppen, den sogenannten KjG-Pfarreien. Dort werden Gruppenstunden, Ferienfahrten und Aktionen von ausgebildeten, ehrenamtlichen Gruppenleiter*innen durchgeführt. 

 

Wie kann ich mein Kind in der KjG anmelden?

Um Mitglied in der KjG zu werden, müssen sich die Kinder bei einer KjG vor Ort anmelden. Die nächste KjG-Pfarrei in Ihrer Nähe und die dortigen Ansprechpersonen erfahren Sie auf Nachfrage bei Anna Andrick, der zuständigen Sachbearbeiterin für Mitgliederwesen in der KjG Diözesanstelle Köln.
Kontakt: Anna Andrick
Mail: anna.andrick@kjg-koeln.de
Tel: 0221/1642 6454

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der KjG wird von den Pfarreien selbst festgesetzt und varriert in der Regel zwischen 25 und 50 Euro pro Jahr. 

 

Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es?

Die Kinder (und ihre Eltern) können wählen, ob sie mit Übernachtung an der Kinderstadt teilnehmen möchten oder ob sie nur tagsüber kommen wollen und zu Hause schlafen. In beiden Fällen bezieht sich die Teilnahme auf die kompletten sechs Tage, d.h. eine tageweise Teilnahme ist nicht möglich. Die Art der Teilnahme wird mit der Anmeldung festgelegt.

 

Wie funktioniert das, wenn mein Kind nur tagsüber an der Kinderstadt teilnehmen möchte?

Morgens kommen alle Tageskinder gegen 8.30 Uhr an und werden von ihren Gruppenbetreuer*innen in Empfang genommen. Anschließend erhalten die Tageskinder beim Kinderstadtamt ihre Bürger*innenausweise.  Die Agentur für Arbeit öffnet für alle Kinder gleichzeitig und der Tag in der Kinderstadt beginnt. 

Abends endet der Kinderstadttag für die Tageskinder entweder nach dem Abendessen um 18:45 Uhr oder nach dem Abendprogramm um 21:15 Uhr. Die Tageskinder hinterlegen ihre Ausweise beim Kinderstadtamt und können dann von ihren Eltern dort abgeholt werden bzw. mit Erlaubnis der Eltern alleine nach Hause gehen.

Alle Kinder, die sich entschieden haben, zu Hause zu übernachten, werden wie die anderen Kinder auch in mehrere Gruppen zusammengefasst und bekommen 1-2 Bezugsbetreuer*innen. Diese kümmern sich tagsüber um die Kinder und helfen ihnen bei Bedarf, sich in der Kinderstadt zurecht zu finden. 

 

Wie funktioniert das mit den gestaffelten Teilnahmebeiträgen?

Ganz einfach! Sowohl für Übernachtungskinder als auch für Tageskinder gibt es drei Beitragsmöglichkeiten.
Für die Teilnahme an der KjG-Kinderstadt gilt ein Normalpreis von 70 Euro. Für Familien, die mit wenig Geld auskommen müssen, gibt es den ermäßigten Beitrag von 40 Euro. Familien, die mit ihrem Beitrag auch noch andere Kinder unterstützen möchten, zahlen den erhöhten Beitrag von 90 Euro. 

Sie entscheiden einfach bei der Anmeldung, welchen Beitrag sie bezahlen möchten.
Wir gehen davon aus, dass jede*r für sich selbst am besten einschätzen kann, was er*sie bezahlen kann und verlangen keinerlei Nachweise oder Erklärungen für Ihre Entscheidung.

Sobald Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben, überweisen Sie einfach den jeweiligen Beitrag auf das in dem Bestätigungsschreiben angegebenem Konto.

Wenn der ermäßigte Beitrag ein Hindernis für die Teilnahme ihres Kindes an der KjG-Kinderstadt darstellen sollte, dann melden sie sich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.

 

Wie ist die An- und Abreise geregelt?

Die An- und Abreise muss von den Kindern bzw. deren Eltern oder – falls die Teilnahme von einer KjG-Pfarrei koordiniert wird – von deren KjG-Pfarrei selbst organisiert werden. 

 

Kann ich mich als Gruppe anmelden?

Das geht leider nicht. Alle interessierten Teilnhemer*innen müssen sich einzeln über unsere Mitgliederdatenbank (Mida) anmelden.

 

Wann erhalte ich nach der Anmedung weitere Informationen?

Im September erhalten Sie per Post ein Schreiben von uns mit allen wichtigen Informationen zur KjG-Kinderstadt (Zeitplan, Packliste, etc.) und eine Infobroschüre für Ihr Kind mit Beschreibungen aller möglichen Berufe in der KjG-Kinderstadt sowie den aktuell geltenden Stadtregeln und dem Grundgesetz der KjG-Kinderstadt.

 

Wie werden die Kinder in der Kinderstadt betreut?

Zu Beginn werden die Kinder in kleinere Gruppen von je 13-15 Kindern aufgeteilt und 1-2 Bezugsbetreuer*innen zugeordnet. Die Bezugsbetreuer*innen helfen den Kindern, sich im Alltag zurechtzufinden, kümmern sich um auftretende Probleme und sorgen für einen wertschätzenden Umgang innerhalb der Gruppe. Die Bezugsbetreuer*innen treffen sich mehrmals täglich mit den Kindern, gehen als Gruppe gemeinsam zu den Mahlzeiten und kümmern sich um die Kinder während der Schlafenszeiten. 

Zusätzlich zu den Bezugsbetreuer*innen gibt es in jedem Betrieb der Kinderstadt mindestens eine Leitungsperson, um die dort arbeitenden Kinder einzuarbeiten und zu unterstützen. 

 

Von wem werden die Kinder in der KjG-Kinderstadt betreut?

Die Betreuer*innen sind in der Regel zwischen 16 und 35 Jahren alt und Mitglied in der KjG. Sie sind ausgebildete KjG-Gruppenleiter*innen  und die meisten von ihnen haben schon Erfahrung in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern. Alle Helfer*innen haben sich im Vorfeld mit dem Konzept der KjG-Kinderstadt vertraut gemacht und eine Schulung zur Prävention von sexualisierter Gewalt absolviert sowie ein erweitertes Führungszeugnis eingereicht.

 

Wie werden die Gruppen für die Kinder eingeteilt?

Bei der Einteilung der Kinder achten wir zunächst darauf, ob ein Kind mit oder ohne Übernachtung an der Kinderstadt teilnimmt und teilen die Kinder entsprechend dieser Unterscheidung in geschlechtergetrennte Gruppen auf. Bei der Zusammenstellung der Gruppen ist nach dem Geschlecht vor allem das Alter der Kinder relevant, da Achtjährige einer intensiveren Betreuung als Zwölfjährige bedürfen.

In einer untergeordneten Kategorie achten wir auf den Wohnort bzw. die Pfarreizugehörigkeit der Kinder und versuchen auf die Wünsche einzugehen, die bei der Anmeldung angegeben werden können.

 

Was können Kinder in der Kinderstadt alles machen?

Im Prinzip alles, was zum Leben in einer richtigen Stadt dazugehört: Die Kinder können arbeiten gehen, sich politisch engagieren, essen gehen, sich selbständig machen oder sich bei einem der Spiel- und Spaßangebote vergnügen.

Die Kinder entscheiden selbst, was sie machen möchten und können ihren Tagesablauf selbst gestalten. Sie können morgens bei der Post arbeiten, nachmittags in der Schreinerei und am nächsten Tag die Kinderstadtzeitung mitgestalten. Sie können auch für das Amt des*der Bürgermeister*in kandidieren oder Schauspieler*in sein und bei einer Theateraufführung mitmachen.

 

Was passiert abends in der Kinderstadt?

Für alle Kinder, die in der Schule übernachten oder erst um 21:15 Uhr abgeholt werden, gibt es von 19:00 bis 21:00 Uhr ein extra Abendprogramm in der Kinderstadt.                                                                                                               Die Kinder haben z.B. die Möglichkeit, im Edel-Restaurant zu essen, ins Theater zu gehen oder sich etwas Schönes zu kaufen, das tagsüber in der Kinderstadt hergestellt wurde. 

Zusätzlich gibt es an einzelnen Abenden noch Sonderaktionen wie z.B. eine Lesung eines*einer Kinderbuchautor*in, eine Kinderdisco oder den Staatsempfang am Mittwochabend, bei dem Politiker*innen aus z.B. Brühl und dem Landtag in die Kinderstadt eingeladen sind, um mit den Kindern über politsche Themen ins Gespräch zu kommen.

Um 21 Uhr endet das Nachtleben in der Kinderstadt und die Kinder werden entweder abgeholt oder machen sich innerhalb ihrer Gruppen bettfertig. Um 22 Uhr liegen dann alle Kinder in ihren Schlafsäcken.

 

Können Eltern ihr Kind in der Kinderstadt besuchen?

Jein. Die Kinderstadt ist nur für Kinder und unterstützende Erwachsene, also die Helfer*innen, zugänglich. Alle Eltern sind herzlich eingeladen, die KjG-Kinderstadt zu besuchen und auf einen Kaffee und ein Stück Kuchen im Elterngarten vorbeizuschauen. Dort können sie auch an einer der täglich stattfindenden Stadtführungen teilnehmen und ihren Kindern einen Brief schreiben, der per Kinderstadt-Post an ihr Kind zugestellt wird. Unser Elterngarten ist wie folgt geöffnet: Montag-Donnerstag von 09:00-12.30 Uhr sowie von 14:00-17.30 Uhr; Freitag von 09:00-12.30 Uhr

Darüber hinaus werden wir die neuesten Nachrichten und Bilder aus der KjG-Kinderstadt tagesaktuell online stellen. Die Artikel, Blogs und Bilder finden Sie HIER.

 

Darf mein Kind die Kinderstadt verlassen?

Nein. Die Kinder dürfen sich innerhalb der festgelegten Räumlichkeiten frei bewegen und selbst entscheiden, welchen Job sie machen möchten. Sie dürfen aber nicht ohne Erlaubnis das Schulgelände verlassen.

 

Was sollen die Kinder mitbringen?

Für die Übernachtung benötigt jedes Kind einen Schlafsack, ein Kissen und eine Unterlage (Isomatte oder Luftmatratze). Ansonsten müssen die Kinder nur die üblichen Dinge mitnehmen, die sie für sechs Tage brauchen (Waschzeug, Anziehsachen zum Wechseln, Turnschuhe, Regenzeug, etc.). Im Semptember bekommen alle teilnehmenden Kinder noch eine detaillierte Packliste zugeschickt.

 

Muss mein Kind Verpflegung oder Taschengeld mitbringen?

Für die KjG-Kinderstadt müssen die Kinder weder Verpflegung noch Taschengeld einpacken. Die Übernachtungskinder bekommen Frühstück, Mittag- und Abendessen in der KjG-Kinderstadt. Die Kinder, die zu Hause schlafen, nehmen am Mittagessen teil. 

In der KjG-Kinderstadt können mit den verdienten „Tacken“ (unsere Kinderstadt-Währung) Süßigkeiten, Snacks und Getränke erworben werden. Es gibt keine Wechselstube oder ähnliches: Euro sind in der KjG-Kinderstadt also völlig wertlos!

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen zur Kinderstadt habe?

Sie können jederzeit eine E-Mail an kinderstadt@kjg-koeln.de schicken oder sich bei der Projektleitung melden.